fragen & antworten rund um Praxis und Behandlung

  • aktuelle Preise therapiezeit

    -> bitte beachten Sie die aktuellen Preise immer hier online oder am Aufsteller in der Praxis!

    Auf Ihrem Anmeldeformular unterschreiben Sie die derzeit aktuellen Preise, welche sich ggf mit der Zeit anpassen bzw erhöhen können.

    OSTEOPATHIE

    Die Abrechnung von Privatpatienten und Zusatzversicherten erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

    Die Kosten einer osteopathischen Behandlung bei einer Behandlungsdauer von 50 Minuten, liegen zwischen

    105,00 – 120,00 EUR.

    Die berechneten Kosten sind, unabhängig von der Erstattungshöhe ihrer Versicherung, vollständig zu begleichen.

    Bitte erkundigen Sie sich VOR Ihrem ersten Praxisbesuch über ihre persönlichen Tarife, falls dies für Sie wichtig ist.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass Osteopathie NICHT über ein Physiotherapie-/KG-Rezept abgerechnet werden kann. Dies ist rechtlich nicht erlaubt!

    Wir möchten unsere Selbstzahler, die keine Erstattung oder Bezuschussung einer Krankenkasse erhalten, etwas unterstützen - sie werden deshalb momentan pauschal mit

    95,00-100,00€/50Min abgerechnet.

    Selbstzahler/Spezial:

    Osteopathischer Beckenbodenbefund CheckUp: 120,00€

    Osteopathische uro-gynäkologische Behandlung : 110,00€/50Min

    NATURHEILKUNDE

    die Zeiteinheit für eine naturheilkundliche Anamnese, Beratung oder Behandlung für Privat-und Zusatzversicherte liegt

    zwischen 100,00-120,00€ /50-60Min

    Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die GebüH.

    Notwendige Nachbearbeitungszeit für Befunde oder Erstellung eines Therapieplans außerhalb des Termins werden mit ca.

    50,00-60,00€/30Min. berechnet.

    Telefonische Beratungen oder Beratungen außerhalb der Sprechstunde werden gesondert abgerechnet.

    Preise für reine Selbstzahler:

    95,00-100,00€/50-60Min

    45,00€-50,00€/30Min bei eventueller Nachberarbeitung

    Falls es zu Laborkosten kommen sollte (z.B. Speichelhormontest, Stuhlanalyse, Urin, Immunstatus) werden diese meist direkt mit dem jeweiligen Labor abgerechnet.

    PHYSIOTHERAPIE

    Physiotherapeutisch behandeln wir Privatpatienten oder Selbstzahler.

    Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt derzeit über die aktuellen Beihilfesätze.

    Die Behandlungseinheit liegt zwischen 95,00-115€.

    Anmerkung zur Bezahlung:

    Die Summe der jeweiligen Behandlungskosten ist vollständig , unabhängig von der Erstattungshöhe ihrer privaten Krankenkasse, zu entrichten.

    Wir bitten Sie herzlichst, um die Einhaltung der Zahlungsfristen.

    Da es manchmal 3 Monate oder länger dauert bis ein Rezept vollständig verbraucht ist, erbringt die Praxis in diesem Zeitraum eine finanzielle Vorleistung für Sie. Denn ihr Therapeut wird natürlich pünktlich und angemessen von uns entlohnt.

    Selbstzahlerpreise Physiotherapie:

    Physiotherapeutische Beratung/ Personal Training 50Min/ 90,00€

    30Min/ 45,00€

    Beckenboden CheckUp 100,00€

    Personal Beckenbodentraining

    50Min/90,00€

    30Min/45,00

  • Es ist natürlich grundsätzlich möglich Termine zu verschieben oder abzusagen.

    Beachten Sie aber bitte, dass wir nur Absagen bis zu 24 Stunden vor Termin akzeptieren können!

    Bei kurzfristigeren Absagen oder Versäumnis eines Termines, erlauben wir uns 50% des Behandlungswertes als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.

    Bei Selbstzahlern beträgt die Ausfall- pauschale 50,00-60€.

    WARUM fällt eine Ausfallgebühr an?

    Entsteht eine Lücke im Plan Ihrer/s Therapeuten/in, verdient diese/r, solange er auf Stundenbasis angestellt ist, in dieser Zeit kein Geld. Sie können sich vorstellen, dass bei mehreren Absagen an einem Tag oder innerhalb einer Woche ein immenses finanzielles Defizit enstehen kann.

    Bei Berechnung der Ausfallgebühr wird Ihr Therapeut, jedoch trotzdem voll für diese Stunde von uns entlohnt.
    Das heißt, die Praxis trägt einen Teil der Kosten, die durch Ihr Versäumnis entstanden ist mit.

    Ist der Therapeut in Festanstellung, muss die Praxis für die entfallene Stunde alleine aufkommen. Auch hier ist es bei mehreren Ausfällen eine finanzielle Belastung, die Löhne zu bezahlen, ohne voriger Einnahme der entfallenen Stunden.

    DANKE für Ihr Verständnis!

  • Privatpatienten:

    Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel Ihr Physiotherapie-Rezept, in Höhe der mit ihnen vereinbarten Konditionen. Nicht erstattete Differenzbeträge trägt der Patient eigenständig.

    Osteopathie wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung übernimmt Heilpraktikerziffern, so wie in ihrem Vertrag vereinbart, teilweise oder auch vollständig. Sollte eine Differenz zwischen Erstattungshöhe und Rechnungssumme entstehen, ist diese vom Patienten selbst zu tragen.

    Kassenpatienten:

    Physiotherapie wird von den gesetzlichen Kassen in der Regel in unserer Praxis nicht erstattet. Grund dafür ist , dass wir als Praxis nicht über einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Kassen verfügen und so über diese nicht abrechnen können.

    Möchten Sie dennoch gerne in unserer Praxis behandelt werden, sind sie jederzeit als Selbstzahler willkommen.

    Sie bekommen dann eine Rechnung über Personal Training oder eine Präventionsmaßnahme. Für einige Maßnahmen, wie z.B. Manuelle Therapie, Ultraschall, …ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung auf einem “grünen” Rezept nötig.

    Osteopathische Behandlungen können als Selbstzahler jederzeit in Anspruch genommen werden und sind rechtlich nicht verordnungspflichtig!

    Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zur Osteopathie genehmigt, können Sie unter:

    https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste

    herausfinden.

    Beachten Sie: Manche Kassen verlangen für die Bezuschussung eine ärztliche Behandlungsempfehlung oder oder ein ärztliches Privatrezept.

  • Die reine Behandlungsdauer einer Osteopathiestunde beträgt 50 Min.

    Bitte rechnen Sie aber immer 60Min für Ihren Termin ein.

    In Ausnahmefällen, kann ein Folgetermin aber auch weniger (z.B. bei Kleinkindern) oder mehr Zeit benötigen. Dies wird aber vorher mit Ihrer Therapeutin besprochen.

    Physiotherapietermine dauern zwischen 30-50 MInuten, manchmal mit anschließender Ruhezeit. Dies hängt ganz von den Verordnungsposten Ihres Rezeptes ab.

    Eine Einheit in der Naturheilkundesprechstunde kann je nach Maßnahmen sehr unterschiedlich lange dauern.

    Grundsätzlich gilt auch hier 50Minten oder 30Minuten.

    Die Einheiten können sehr gut mit der Osteopathie kombiniert werden, da diese in Deutschland ebenfalls der Heilpraktik zufallen.

    Andere Zeiteinheiten werden vorher besprochen.

  • Sie brauchen in unserer Praxis nicht dringlich ein eigenes Tuch - es liegt alles für Sie bereit. Selbstverständlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihr persönliches Handtuch mitbringen! Bitte beachten Sie nur, dass wir dieses nicht lagern können.

    Im ersten Termin ist Anamnese, Befundung und Besprechung der Herangehensweisen enthalten. Deshalb ist die reine Behandlungszeit im Ersttermin etwas kürzer oder beginnt in seltenen Fällen gar erst in der 2. Behandlungsstunde.

    Bitte bringen Sie zu ihrem ersten Termin für die Physiotherapie ihr Rezept/ ärztliche Verordnung mit.

    Bitte beachten Sie, dass wir nur Privatrezepte abrechnen können.

    Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Hierfür benötigen wir gegebenenfalls eine Verordnung, wenn es sich um eine physiotherapeutische Verordnungsposten zur Behandlung eines Krankheitsbildes handelt.

    Nicht rezeptpflichitg sind:

    Personaltraining, Sekundärprävention, Probebehandlung

    Unsere Vergütungssätze sind Festpreise. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse über ihre individuellen Erstattungssätze für Heilmittelverordnungen (Physiotherapie gilt als Heilmittel).

    Sie müssen damit rechnen, dass Sie bei nicht vollständiger Ersattung, die Differenz selbst tragen müssen. Dies gilt auch für Beihilfepatienten. Die Beihilfesätze sind Zuschüsse des Staates für seine Beamten und manchmal nicht kostendeckend.
    Wir rechnen derzeit alle Patienten mit den Beihilfesätzen ab, deshalb kommt es kaum zu Problemen.

    Vorbefunde, Bilder,…gerne schon zum ersten Termin mitbringen. Bitte nicht voher schicken.

  • Für die Osteopathie bringen Sie bitte alle Vorbefunde mit, die für eine Anamnese von Interesse sind.

    Sammeln Sie wichtige Eckdaten aus Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte, auch wenn diese schon weit zurückliegen: Unfälle/Stürze, Operationen, Infektionen, schwere Erkrankungen, Familiensituation in Kindheit, abgeschlossene Therapien,…

    Außerdem denken Sie ein bisschen nach über: aktuelle Lebensituation, Arbeitssituation, Medikationen und Nahrungsergänzungsmitteleinnahme, aktuelle medizinische Maßnahmen,….

    Wir geben absichtlich keine vorgefertigen Anamnesebögen heraus. Jeder Patient ist individuell.

    Machen Sie sich ein paar Gedanken und Notizen. Den Rest erörtern wir gemeinsam. Manchmal gehen Anamnese, Befundung und Therapie parallel in eineinander über. Die Körpersprache bei der Anamnese ist ein wichtiges Tool für Ihren Therapeuten.

    Wir freuen uns auf Sie!

  • Bei Ihrem ersten Termin mit Ihrem Neugeborenen/Kind erfolgt erst eine Anamnese über aktuelle Beschwerden, Geburtsverlauf und Schwangerschaft. Danach wird Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis untersucht und behandelt. Da vor allem Mütter mit Ihren Säuglingen sehr verbunden sind, behandeln wir gegebenenfalls auch während des Stillens oder die Mutter zusammen mit Ihrem Kind.

    Wir freuen uns auf Sie!

  • Wenn Sie Befunde, Röntgen-Bilder oder MRT-Aufnahmen besitzen, bringen Sie diese gerne zu ihrem ersten Termin mit. Dies kann therapeutisch sehr hilfreich sein.

    Bitten schicken Sie keine Befunde oder Laborwerte im Voraus.

  • therapiezeit/ glockenbachviertel

    b.aumann + Kolleginnen
    pestalozzistrasse 40
    80469 münchen

    089/ 37 41 86 41

    Haltestelle:

    U:Sendlinger Tor

    Tram: Sendlinger Tor, Müllerstraße

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    therapiezeit/westend

    b.aumann + Kolleginnen

    fäustlestraße 1

    80339 münchen

    089/ 23 71 33 85

    Haltestelle:

    S: Hackerbrücke

    Tram: Schrenkstraße

  • therapiezeit/glockenbachviertel befindet sich im Münchner Glockenbachviertel nahe dem Sendlinger Tor in der Pestalozzistraße 40.

    Am besten erreichen Sie uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Trambahnen 17 und 19 sind wenige Gehminuten entfernt, ebenso die U-Bahn Stationen Sendlinger (U1/2. U3/6) Tor und Fraunhoferstrasse (U1/U2).

    Die Parkplatzsituation im Glockenbachviertel kann manchmal schwierig sein, mit Parkschein können Sie aber , wenn Sie fündig werden, bis zu 2 Stunden parken.

    therapiezeit/westend

    befindet sich im Münchener Westend in der Fäustlestraße 1.

    mit MVV:
    U4 / U5 : Schwanthaler Höhe
    S1 – S8 : Donnersberger Brücke
    Tram 18 / 19 : Schrenkstraße
    Bus 53 / 63 : Trappentreustraße

  • therapiezeit- westend
    - telefonisch Mo-Mi: 089/23 71 33 85
    - Do-Fr: über unsere Praxis im Glockenbachviertel.
    -Alle Dienstag- und Donnerstagstermine können auch ganz einfach über Doctolib gebucht werden
    - E-Mail:
    kontakt@praxis-therapiezeit.de

    therapiezeit-glockenbachviertel

    -telefonisch: 089/ 37 41 86 41
    -E-Mail:
    kontakt@praxis-therapiezeit.de

  • Osteopathie ist keine Esotherik, sondern ein ganzheitlicher medizinischer Ansatz.

    Ein fundiertes Studium dauert 5-6Jahre und endet inzwischen in den meisten Akademien/ Hochschulen mit einer wissenschaftlichen Arbeit.

    Derzeit sind Abschlüsse: D.O., Master of Science und Bachelor .

    Da es auch Kurzzeitausbildungen gibt, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, fragen Sie bei Terminvereinbarung in einer Praxis immer nach der Ausbildungslänge, wenn Sie Wert auf eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung ihres Therapeuten legen.

    Die Studienlage der Osteopathie ist zwar nicht so gut, wie in der Medizin oder der Pharmaindustrie. Jedoch gibt es in zwischen eine beachtliche Anzahl sehr guter Studienergebnisse auf allen bekannten Portalen wie z.B. ResearchGate, etc…

    Die Anamnese, die Untersuchung und die Behandlung wird in der Osteopathie mit Händen durchgeführt.

    Es werden alle Körperregionen und Stukturen miteinbezogen, die Einfluss auf das Beschwerdebild haben können (Nerven, Muskulatur, Gelenke, Faszien, Organfaszien, Gefäße, beeinflussende Gehirnregionen, Vegetatives Nervensystem, hormonelles System,…).

    Die Behandlungsorte entsprechen demnach nicht immer der Lokalisation des Problems. Salopp könnte man sagen, Osteopahtie ist keine “Da -wo´s -weh-tut-Behandlung”

    Die Behandlung zielt auf die Regenerationsfähigkeit des Bindegewebes ab und unterstützt alle dazugehörigen o.g. Systeme in ihrer optimalen Funktion, die der Körper benötigt, um das Gewebe wieder optimal zu regenerieren.

    Eine Beratung zu LIfe-Style, Ernährung und Bewegung ist Teil des Konzepts. Denn auch dies trägt zur Regenerationsförderung bzw. Gesunderhaltung des Gewebes bei.

    “Ein gesundes Gewebe hat keine Lust krank zu werden.”

    Generell hat Osteopathie also nichts mit Esotherik zu tun, wie es manchmal fälschlicherweise angenommen wird.

    Vielmehr werden funktionelle Dysfunktionen beseitigt, um das Beschwerdebild zu behandeln. Dafür gibt es unterschiedliche osteopathische Techniken.

    Die Schulmedizin ist dabei ein wichtiger Partner. Sie ist der Hauptakteur bei strukturellen Schäden, Medikation schwerer Infektionen, nötigen Ausschluss Diagnostiken/ bildgebenden Verfahrenstechniken, und vielem mehr.

    Deshalb plädieren wir immer für ein sich gegenseitig ergänzendes Miteinander im Sinne unserer Patienten und freuen uns sehr über regen und konstruktiven Austausch mit ihrem behandelnden Arzt.

  • In Deutschland hat man als Osteopath:in die Pflicht eine Heilpraktikerausbildung vorzuweisen. Ohne diese, ist ein/e Osteopath:in derzeit nicht befugt, eine `First-Conact-Therapie`durchzuführen. Anderenfalls wäre ein/e Osteopath:in, wie ein/e Physiotherapeut :in, weisungsgebunden und darf, trotz bester Ausbildung, nicht ohne Anweisung eines Arztes therapieren.

    Daneben wird die Osteopathie über die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) abgerechnet, um bei Zusatzversicherungen und Privatversicherungen erstattungsfähig zu sein.

    (Die gesetzlichen Krankenkassen haben oft ihre eignen Regel, um einen sog. Zuschuss zu gewähren.)

    Eine zusätzliche Heilpraktikerausbildung kann aber auch sehr wertvoll sein, wenn Ihr Therapeut sich auch in diesem Fachbereich weiterbildet und Ihnen somit ergänzende Behandlungsmöglichkeiten anbieten kann, wenn Sie es denn wünschen.

allgemeine tipps & links